Allgemeine Geschäftsbedingungen der MEDITE Medical GmbH
§ 1 Geltung der Bedingungen
Es gelten ausschließlich unsere Verkaufsbedingungen. Gegenbestätigungen des Käufers unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen oder Annahme gegenteiliger Geschäftsbedingungen bedürfen unserer ausdrücklichen Bestätigung in schriftlicher Form. Der Vertrag bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Punkte in seinen übrigen Teilen verbindlich, es sei denn, das Festhalten an dem Vertrag würde für einen Vertragspartner eine unzumutbare Härte bedeuten.Bei Verwendung von INCOTERMS gilt die Fassung von 2020.
§ 2 Vertragsschluss
Unsere Angebote verstehen sich als freibleibende Aufforderung zum Vertragsabschluss. Ein Kaufvertrag kommt erst mit Annahme durch unsere Auftragsbestätigung in schriftlicher Form oder durch Lieferung gemäß unserer Bedingungen zustande. Mündliche Zusagen und Abreden sind erst mit unserer Bestätigung in schriftlicher Form verbindlich. Nach Vertragsschluss hat der Käufer, soweit erforderlich, alle notwendigen Informationen für von uns vorzunehmende Planungen bereitzustellen und ist insoweit vorleistungspflichtig. Zeichnungen, Muster, Entwürfe, Konstruktionszeichnungen und dergleichen bleiben unser Eigentum und dürfen ohne besondere Genehmigung weder anderweitig genutzt noch dem Wettbewerb zugänglich gemacht werden.
§ 3 Preise
Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, gelten unsere Preise ab Werk ohne Verpackung. Wir behalten uns vor, bei einer vereinbarten oder tatsächlichen Lieferzeit von mehr als vier Monaten (bei Handelsgeschäften von mehr als einem Monat) die Preise entsprechend eingetretener Kostensteigerungen aufgrund von Lohnkosten, Materialpreis- oder Abgabensteigerungen zu erhöhen. Beträgt die Erhöhung über 10%, so ist der Käufer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, soweit er die Ware noch nicht angenommen hat. Für Bestellungen mit einem Auftragswert unter 250,00 EUR netto berechnen wir pauschal einen Mindermengenzuschlag von 12,50 EUR. Der Versand innerhalb Deutschlands ist bei einem Gesamtsendungsgewicht unter 40,0 kg kostenfrei. Bei einem höheren Gesamtsendungsgewicht berechnen wir die Versandkosten nach Aufwand. Für Auslandslieferungen gelten die zur Zeit der Lieferung gültigen Frachten und Nebengebühren. Alle Preise gelten zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
§ 4 Lieferung, Gefahrenübergang und Stornierung
Lieferzeiten gelten nur dann als fest vereinbarte Termine für den Kauf, wenn sie ausdrücklich als solche in schriftlicher Form bestätigt sind. Unsere Lieferpflicht ruht bis zur Erfüllung aller Vorleistungspflichten durch den Käufer. Gleiches gilt bis zur Freigabe von uns gefertigter Zeichnungen. Bei Vorliegen einer von uns zu vertretenden Leistungsverzögerung, berechtigt dies den Käufer zur Geltendmachung der ihm zustehenden Rechte erst, wenn er uns eine angemessene, mindestens 30 Werktage betragenden Nachfrist gesetzt hat, es sei denn, diese ist gesetzlich entbehrlich. Wir sind zur Teillieferung berechtigt, soweit dies den Käufer nicht unangemessen benachteiligt. Die Gefahr des Verlustes, der Beschädigung und Kosten gehen auf den Käufer über, wenn der Verkäufer die Ware verpackt und abholbereit im Lager der MEDITE Medical GmbH, 31303 Burgdorf, Wollenweberstraße 12 zur Verfügung gestellt hat. Gemäß unserer generellen Lieferbedingung gemäß INCOTERMS „Ex Works“ gilt die Lieferung bzw. Leistung des Auftrages mit dieser Bereitstellung zur Abholung als erfüllt. Ab diesem Zeitpunkt hat der Käufer das Verfügungsrecht, die Verfügungsgewalt und trägt das Risiko. Geschuldet werden grundsätzlich Artikel mittlerer Art und Güte, wenn nichts anderes ausdrücklich in schriftlicher Form bestätigt wird. Wird nach Ablauf von zwei Wochen nach dem Datum einer Auftragsbestätigung ein Auftrag vom Besteller storniert oder wird innerhalb von vier Wochen nach Auslieferung ein noch original verpacktes und mängelfreies Produkt vom Besteller zurückgesandt, ist die MEDITE Medical GmbH berechtigt, eine Storno-/Wiedereinlagerungsgebühr von 10% des Netto-Warenwertes zu berechnen. Eine Rücksendung ist stets ausgeschlossen bei Waren, die auf Bestellung abweichend von der normalen Ausführung angefertigt oder vor mehr als 4 Wochen ausgeliefert wurden.
§ 5 Zahlungen
Wenn nichts anderes bestimmt ist, sind Zahlung binnen 10 Tagen mit 1% Skonto ab Rechnungsdatum, ansonsten binnen 20 Tagen netto ab Rechnungsdatum zu begleichen. Bei begründeten Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit oder Kreditwürdigkeit des Käufers, insbesondere wenn er seine Zahlungen eingestellt hat, sind wir unbeschadet sonstiger Rechte befugt, Sicherheiten oder Vorauszahlungen für ausstehende Lieferungen zu verlangen und die gesamte Restschuld fällig zu stellen. Bei erstmaligen Aufträgen sind wir berechtigt, diese nur gegen Vorauszahlung oder per Nachnahme auszuführen. Wir sind berechtigt, trotz anderslautender Bestimmungen des Käufers, Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen. Der Käufer wird darüber von uns informiert. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so sind wir berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptforderung anzurechnen. Die Berechnung von Zinsen richtet sich nach § 288 BGB, bzw. bei beidseitigen Handelsgeschäften vor Eintritt des Verzugs nach den §§ 352, 353 HGB. Soweit der Schuldner sich im Verzug befindet, sind wir berechtigt für jede weitere Mahnung Mahngebühren in Höhe von 10 Euro zu erheben. Aufrechnungsrechte stehen dem Käufer nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns in schriftlicher Form anerkannt sind.
§ 6 Beschaffenheit, Mängelgewährleistung
Für die Festlegung der Beschaffenheit der Ware ist allein unsere Auftragsbestätigung maßgeblich; fehlt eine solche, so gibt der Angebotstext die Beschaffenheit vor. Erfolgen auf unser Angebot hin Klarstellungen technischer Art durch den Käufer, so sind diese erst dann verbindlich vereinbarte vertragliche Beschaffenheit, wenn sie von uns in schriftlicher Form rückbestätigt werden. Die vertragliche Beschaffenheit beschreiben Zeichnungen nur dann, wenn sie durch Unterschrift auf der Vorderseite vom Käufer freigegeben worden sind. Vertraglich vereinbart sind auch Abweichungen von den in den Prospekten bzw. ähnlichen Darstellungen oder in Angeboten beschriebenen Beschaffenheiten (Ausstattung, Form und Farbe). Darstellungen in Prospekten folgen stets nur näherungsweise und unter Änderungsvorbehalt. Die Tauglichkeit der Ware für die beabsichtigten Zwecke ist nicht Gegenstand der Warenbeschaffenheit. Etwas anderes gilt nur für diejenigen Zwecke, die in den Anleitungen von uns beschrieben oder sonst ausdrücklich bestätigt werden. Ein in der Natur der Beschaffenheit der Ware und ihrer Bestandteile liegender Verschleiß stellt keinen Mangel dar. Dies gilt insbesondere in Bezug auf Kabelverbindungen, Greifelemente, Vakuumsauger, Objektträger, Kunststoffgefäße (Versprödung, Verformung) sowie für Batterien zur Notstromversorgung. Genaueres regeln die gerätespezifischen Garantieerklärungen. Jegliche Gewährleistung erlischt bei Veränderungen an der Ware, die über einen Einbau nach dem Stand der Technik und unseren Einbauhinweisen hinausgehen. Änderungen in Konstruktion und Design sind ausdrücklich vorbehalten. Der Käufer verpflichtet sich, die in der Auftragsbestätigung festgelegten Spezifikationen auf ihre Schlüssigkeit hin unter Hinblick auf die von ihm beabsichtigten Verwendungszwecke zu überprüfen. Offensichtliche Mängel sind unverzüglich, spätestens 10 Tage nach Erhalt der Ware in schriftlicher Form anzuzeigen. Tritt der Mangel erst zu einem späteren Zeitpunkt auf, so hat der Käufer diesen unverzüglich nach Entdeckung dem Verkäufer in schriftlicher Form mitzuteilen. Bei beiderseitigen Handelsgeschäften finden die §§ 377 ff. HGB Anwendung. Ist die Ware zum Zeitpunkt des Gefahrenübergangs mit einem Mangel behaftet, können wir im Rahmen des Nacherfüllungsanspruchs nach unserer Wahl innerhalb von 30 Tagen nach Rückerhalt der Ware nachbessern oder nachliefern, wobei der Anspruch auf Nachlieferung als mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden gilt, wenn zwischen dem Verkauf und dem Auftreten des Mangels von Seiten unseres Zulieferers Modelländerungen vorgenommen worden sind. Gewährleistungsansprüche verjähren innerhalb eines Jahres nach Lieferung bei beidseitigen Handelsgeschäften, gegenüber Verbrauchern binnen zwei Jahren ab Lieferung. Bei unbegründeter vom Käufer zu vertretender Inanspruchnahme, sei es, dass kein Mangel besteht oder der Mangel keine Gewährleistungsansprüche gegen uns nach sich zieht, hat der Käufer sämtliche uns daraus entstandenen Kosten zu erstatten.
§ 7 Eigentumsvorbehalt
Wir behalten uns das Eigentum an der Kaufsache bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Vertrag vor. Der Eigentumsvorbehalt gilt bei Handelsgeschäften bis zur Erfüllung aller Forderungen, die uns aus jedem Rechtsgrund gegen den Käufer jetzt oder zukünftig zustehen. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, vor allem bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Ware sofort zurückzunehmen. Der Käufer ist berechtigt, die Ware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu veräußern, solange er nicht im Zahlungsverzug ist. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen tritt der Käufer bereits vorab sicherungshalber in vollem Umfang an uns ab. Der Käufer ist ermächtigt, die abgetretenen Forderungen bis zum Widerruf oder zur Einstellung seiner Zahlungen an uns im eigenen Namen für unsere Rechnung einzuziehen. Vorbehaltsware und die an ihre Stelle tretenden Forderungen dürfen weder an Dritte verpfändet, noch zur Sicherung übereignet werden. Bei Zugriffen Dritter, insbesondere Gerichtsvollziehern, auf die Vorbehaltsware oder abgetretene Forderung ist der Käufer verpflichtet, auf unsere Rechte hinzuweisen und uns unverzüglich mit eingeschriebenem Brief über den Zugriff zu benachrichtigen. Übersteigt der Wert der Sicherheiten unsere Forderung um mehr als 20%, so werden wir auf Verlangen Sicherheiten nach unserer Wahl freigeben.
§ 8 Haftung
Die Haftung für einfache Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, soweit nicht gesetzlich anderes vorgeschrieben ist. Die weitergehende Haftung für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit bleibt bestehen. Unsere Verzugshaftung ist pro Woche auf 0,5% des Auftragswertes beschränkt, insgesamt ist die Haftung auf höchstens 10% des Auftragswertes beschränkt. Ferner beschränken sich Ersatzansprüche auf den Ersatz nachgewiesener Mehrkosten (Deckungskauf auf Basis dreier Vergleichsangebote).
§ 9 Modellschutz, Vertragsstrafe für Händler
Im Falle eines beidseitigen Handelsgeschäftes verpflichtet sich der Käufer, Artikel aus unserem Lieferprogramm nicht nachzubauen oder nachbauen zu lassen und zu vertreiben. Im Fall der Zuwiderhandlung steht uns ein Anspruch auf Konventionalstrafe zu. Die Höhe des Anspruchs beträgt für jedes nachgebaute Stück 100% des Preises des entsprechenden Artikels; maßgeblich ist die zum Verstoßzeitpunkt geltende Preisliste. Unser Recht auf weitergehende Schadensersatzansprüche bleibt hiervon unberührt.
§ 10 Erfüllungsort, Gerichtsstand, Rechtswahl
Erfüllungsort für die Zahlungen des Kaufpreises sowie für die sonstigen Leistungen des Käufers ist stets unser Geschäftssitz. Erfüllungsort für unsere Leistungen ist ebenfalls unser Geschäftssitz. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist der Sitz der MEDITE Medical GmbH, Wollenweberstraße 12, 31303 Burgdorf, Deutschland. Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Käufer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Stand: 07/2024